Wissenswertes für Patienten

Die aktuellen Heilmittelrichtlinien regeln die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Die Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie und Prävention Nimcsovits/Endris muss gemäß der Heilmittelrichtlinien die Richtigkeit einer jeden ärztlichen Verordnung vor Behandlungsbeginn überprüfen. In manchen Fällen muss die Verordnung dem Arzt zur Korrektur zurück gegeben werden, damit die Krankenkasse die Behandlungskosten überhaupt erstattet.

Hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

  • Die Gültigkeit Ihres Rezeptes beträgt 28 Tage nach Ausstellungsdatum (14 Tage bei dringlichem Behandlungsbedarf).
  • Zwischen zwei Behandlungen dürfen nur maximal 21 Tage Unterbrechung liegen
  • Die Frequenz der Behandlung pro Woche muss berücksichtigt werden
  • Es werden keine Verordnungen ohne Ausstellungsdatum, Unterschrift des Arztes oder fehlende Angaben über den Patienten von der Krankenkasse akzeptiert
  • Auf jede ärztliche Verordnung muss pro Rezept eine Zuzahlungsgebühr von 10 Euro (Rezeptgebühr) zzgl. einer 10% igen Eigenbeteiligung an den Kosten der jeweiligen Therapieform entrichtet werden
  • Kinder unter 18 Jahren und Patienten mit gültigem Befreiungsausweis sind von der Zuzahlungsgebühr befreit
  • Die Rezeptgebühr ist spätestens zur zweiten Behandlung zu entrichten
  • Nicht abgesagte Termine müssen privat in Rechnung gestellt werden und richten sich nach der Behandlungsdauer (zwischen 25€/15-25 min. Behandlungszeit und 50€/60 min. Behandlungszeit).

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