Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) von www.physio-nb.com

Will­kom­men bei der Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie und Prävention Nimcsovits/Endris!


Gel­tungs­be­reich und Anbie­ter

Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“ genannt) regeln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen der Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie
und Prävention Nimcsovits/Endris und Ihnen, in Ihrer zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses gül­ti­gen Ver­fas­sung.
Abwei­chen­de AGB durch den Nut­zer wer­den zurück­gewiesen.

Behandlungsvereinbarung

Vor Beginn der ersten Behandlung schließt der Patient mit dem Leistungserbringer (Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie Nimcsovits/Endris) eine Behandlungsvereinbarung ab, in der er über nachfolgende Punkte informiert wird. Zuzahlungsgebühr, Ausfallentschädigung, Zahlungsfrist, Datenschutz. Diese Vereinbarung muss nach Durchsicht und Einverständnis vom Patienten unterschrieben werden.

Zuzahlungsgebühr und Befreiung von der Zuzahlung

Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Massage- und Physiotherapiepraxen.

Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr", sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Über die geleistete Zuzahlung erhalten Sie eine Quittung.

Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt. Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Wenn Ihnen von Ihrer Krankenkasse ein Befreiungsausweis ausgestellt wurde, müssen Sie auch keine Zuzahlungsgebühr entrichten.

Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.

Ausfallentschädigung

Wenn ein Termin abgesagt werden muss, sollte dies spätestens 24 Stunden vor Behandlungstermin erfolgen. Der frei gewordene Termin kann dadurch anderweitig vergeben werden.
Nicht abgesagte Termine müssen privat in Rechnung gestellt werden und richten sich nach der Behandlungsdauer (zwischen 15€/15-25 min. Behandlungszeit und 36€/60 min. Behandlungszeit). 

Privatkrankenversicherte

Zwischen Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und dem Heilmittelerbringer (Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie Nimcsovits/Endris) gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen. Das bedeutet, sie sind, anders als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, zu keinem Zeitpunkt direkte Vertragspartner.

Ein Vertragsverhältnis besteht zwischen Patient und Leistungserbringer über die Kostenhöhe z.B. in Form einer Honrarvereinbarung einerseits und zwischen dem Patient und seiner PKV über die Kostenübernahme gem. Versicherungstarif andererseits.

Zwischen Therapiepraxis und Privatpatient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen.

Der Privatpatient hat mit seiner privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, aufgrund dessen die Heilmittelkosten übernommen werden. Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung der erbrachten Leistungen durch die private Krankenkasse sind:
1.Eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird und
2.die Leistungserbringung durch einen Therapeuten, der gem. Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung* führen darf. (*Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG),Ergotherapeutengesetz (ErgThG), Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG), Podologengesetz (PodG))

Schweigepflicht/Datenschutz

Ärzte, Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Der Schutz der anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen Geheimnisse ist umfassend. Ihr behandelnder Arzt kann zur Kontrolle des Therapieverlaufs einen Therapiebericht anfordern. Mit der Unterzeichnung der Behandlungsvereinbarung sind Sie damit einverstanden, dass Sie dem Austausch behandlungsbezogener  Daten zwischen Arzt und Therapeut zustimmen.

Erreichbarkeit

Während unseren Behandlungen stehen wir Ihnen leider nicht telefonisch zur Verfügung, daher bitten wir Sie auf unserem Anrufbeantworter Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen zu hinterlassen.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Urheberrecht

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